BESTEHENDE STRUKTUREN STÄRKEN
Pressemitteilung zur Vernehmlassung Aenderungen Gesetz über Sozialhilfe im Kanton Zug
Bestehende Strukturen stärken
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat Aenderungen des Gesetzes über die Sozialhilfe in die Vernehmlassung gegeben. In einem Altersleitbild sollen Ziele und Massnahmen im Altersbereich umschrieben werden.
Grundsätzlich begrüsst die CVP 60+ des Kantons Zug die Absicht der Regierung, auch der Generation der Seniorinnen und Senioren die nötige politische Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Wir vertreten dezidiert die Auffassung, dass bei Koordinierungsmassnahmen im Alters- und Betagtenbereich auf gewachsene Strukturen Rücksicht genommen werden muss. Hervorragend funktionierende Organisationen (wie Pro Senectute, Alters- und Pflegeheime, Verein Frohes Alter, Tixi) sollten nicht in erster Linie bevormundet, sondern wirksam unterstützt werden.
Sehr viele Seniorinnen und Senioren leisten mit Kinderbetreuung (Grosselterntag) und mit Freiwilligenarbeit in Vereinen usw. einen erheblichen Beitrag für die Gesellschaft.
Wir können nicht nachvollziehen, dass Zielsetzungen und Massnahmen für eine Generation, die in vielen Bereichen den Kitt zwischen den Generationen darstellt, als Sozialhilfe verstanden und bezeichnet wird. Diesbezüglich dürfte auch auf politischer Ebene ein Umdenken nicht schaden.
Nachdem die Vorlage weder Auskunft noch Rechenschaft über das Betätigungsfeld der bisherigen Personalstelle (heute 50 %) noch über den konkreten Aufgabenbereich der zusätzlichen halben Stelle gibt, ist der Vorstand der CVP 60+ des Kantons Zug entschiden gegen eine Aufstockung der Personalstelle.
CVP 60+ des Kantons Zug
DerVorstand